Presse
Wasserpreise sind fair!
Städte- und Gemeindebund fordert Versachlichung der Debatte und warnt vor falschen Schlüssen!

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) heute die Preissenkungsverfügung der hessischen Kartellbehörde gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar (enwag) zur Senkung der Wasserpreise bestätigt hat, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, heute in Hannover:

„Trinkwasser hat in Deutschland eine sehr hohe Qualität! Die unterschiedlichen Wasserpreise ergeben sich aufgrund dieser hohen Versorgungsqualität. Wer lediglich Endpreise vergleicht, ohne ihr Zustandekommen, vergleicht Äpfel mit Birnen.“

Timmermann erklärte dies vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof die hessische Landeskartellbehörde darin bestätigt hat, dass ein Missbrauchsvorwurf gegenüber einem Wasserversorger leider ohne eine umfassende Prüfung der Preise möglich ist.

„Die Bürgerinnen und Bürger zahlen durchschnittlich für einen Liter sauberes Trinkwasser weniger als 0,002 Euro. Preisunterschiede sind auf Grund örtlicher und regional unterschiedlicher Gegebenheiten erklärbar. So beeinflussen die Siedlungsdemografie und
-dichte, die Abnehmerstruktur und die Größe des Versorgungsgebietes den Wasserpreis zum Teil ganz erheblich", so Timmermann. Er hob in diesem Zusammenhang auch die Vorteile der kommunalen Wasserversorgung in Deutschland hervor. Diese ist – anders als in anderen europäischen Ländern – ortsverbunden und kundennah und weitgehend weltmarktunabhängig. Dies wissen die Bürger zu schätzen, wie aus aktuellen Umfragen hervorgeht: Mehr als 90 Prozent sind danach mit der Qualität und der Versorgungssicherheit zufrieden, nur 13 Prozent befürworten private Unternehmen in der Wasserversorgung. Annähernd 75 Prozent sehen den zu zahlenden Preis als angemessen an.

Abschließend wies Timmermann darauf hin, dass die Preise kommunaler Wasserversorger in dreifacher Weise kontrolliert werden:

1. die Preisbildung erfolgt auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes
2. die demokratisch gewählten Gemeinderäte setzen die Preise fest
3. die Preise werden durch die Kommunalaufsicht geprüft.

Zudem kann der Bürger gegen seinen Gebührenbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen. Diese dreifache Kontrollmöglichkeit ist die Grundlage für faire kommunale Wasserpreise.
 

http://www.nsgb.info


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